Wer den jährlichen Termin der Strauchschnittsammlung verpasst hat, bleibt trotzdem nicht auf seinen Grünabfällen sitzen:
Jährlich können bis zu 1m³ Grünabfälle ohne Berechnung auf einem der AWR-Wertstoffhöfe abgegeben werden! Und weil 1m³ nicht unbedingt auf einmal anfällt, kann diese Menge auf maximal zwei Anlieferungen von je 0,5 m³ aufgeteilt werden. Da der Aufwand des Messens und Dokumentierens einfach zu groß wäre, ist eine weitere Differenzierung leider nicht möglich.
Wichtig: Die Annahme kann nur erfolgen, wenn die vollständige Original-Abfallrechnung des aktuellen Jahres vorgelegt wird. Auf dieser wird die Annahme vermerkt. Sollten Sie nicht Eigentümer*in, sondern Mieter*in des Grundstücks sein, lassen Sie sich die originale Abfallrechnung von Ihrer/m Vermieter*in geben.
Für die Entsorgung von kleinteiligeren Gartenabfällen gibt es unsere AWR-Mehrmengensäcke für Pflanzen- und Biogut. Diese haben ein Fassungsvolumen von 60 l und eine Gewichtsbegrenzung von maximal 15 kg.
Damit beim Verladen nichts herausfällt und kein Ungeziefer angelockt wird, ist es wichtig, die Säcke immer fest zu verschließen (z.B. mit kompostierbaren AWR-Jutegarn).
Die Bioabfallsäcke können am Tag der Bioabfuhr neben der Tonne bereitgestellt werden. Wir bitten um Beachtung, dass die Säcke nicht auf den AWR-Wertstoffhöfen abgegeben werden können.
Die Mehrmengensäcke gibt es bei den AWR-Verkaufsstellen und auf den AWR-Wertstoffhöfen.