Änderung der Haushaltsanzahl

Im Kreis Rendsburg-Eckernförde wird für jeden Haushalt ein Grundentgelt berechnet, welches viele Leistungen beinhaltet, die von (nahezu) jedem Haushalt benötigt werden. Über das monatliche Grundentgelt ist jeder Haushalt an den Kosten der Abfallentsorgung beteiligt. Enthalten darin sind u. a. folgende Leistungen: die Entsorgung von bis zu 120 Litern Biogut vierzehntäglich (Biotonne); die Entsorgung beliebiger Mengen von Papier und Pappe (Papiertonne); die Nutzung der AWR-Wertstoffhöfe; die Sperrmüll- sowie die Baum- und Strauchschnittsammlung und die Schadstoffentsorgung
Wir haben für Sie hier die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Am Ende der Seite finden Sie unser Formular, mit dem Sie bequem die Änderung der Haushaltsanzahl vornehmen können.

Was zählt als Haushalt?

Das Grundentgelt wird berechnet, weil viele Abfälle dort anfallen, wo ein Haushalt geführt wird. Daher gilt als Haushalt jede Wohnung, die über eine eigene Kochgelegenheit verfügt. Ein Einfamilienhaus mit einer Küche gilt selbstverständlich als ein Haushalt. Für ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen werden 6 Haushalte berücksichtigt. Schwieriger sind Fälle, bei denen es mehrere Küchen gibt, bspw. ein Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung oder ein Mehrfamilienhaus mit zwei Ferienwohnungen. Auch hier wird die Regel angewandt, dass die Kochgelegenheiten gezählt werden – unabhängig davon, ob die zusätzliche Küche genutzt wird oder nicht.

Meldung der Haushaltanzahl

Bitte prüfen Sie die Anzahl der anmeldeten Haushalte auf Ihrer Jahresrechnung und teilen uns jede Änderung mit. Bitte beachten Sie, dass ein Haushalt nachgemeldet werden muss, wenn Sie bspw. für Ihre Familienangehörigen eine Wohnung im Dachgeschoss einrichten – auch wenn Ihre Familienangehörigen aus der Küche der Hauptwohnung mit versorgt werden.

Überprüfungen

Wir sind auf Ihre Mithilfe angewiesen und freuen uns, dass die Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises Rendsburg-Eckernförde die vorhandenen Haushalte an uns gemeldet haben. Bei einer Überprüfung der Haushaltszahlen im Jahr 2016 haben sich so gut wie keine Abweichungen ergeben. 

Anzahl von Haushalten ändern

Kundendaten
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Hinweis zur Objektnummer

Die Objektnummer finden Sie auf Ihrer Rechnung.

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Dann wenden Sie sich bitte an unseren AWR-Kundenservice