Zurück in die Zukunft - Umstellung auf bargeldlose Bezahlung
Unsere AWR-Wertstoffhöfe sind über das ganze Jahr hinweg gut frequentiert. Insbesondere zu Stoßzeiten kann es mitunter zu längeren Wartezeiten kommen. Um das Anlieferungs-geschehen zu beschleunigen und die Abläufe auf den AWR-Wertstoffhöfen zu optimieren, stellen wir zum Jahreswechsel unser Kassensystem auf allen Wertstoffhöfen auf bargeldlose Bezahlung um.
Nach der Umstellung ist ausschließlich bargeldlose Bezahlung (Girokarte / Kreditkarte oder Smartphone / Smartwatch) für kostenpflichtige Abfälle möglich. Die Bezahlung erfolgt am Kassenautomaten. Bargeld kann dann grundsätzlich nicht mehr angenommen werden. Im Zuge dessen wurden unsere AWR-Wertstoffhöfe mit einem Kamera- und Schrankensystem ausgerüstet, welches die Ein- und Ausfahrt zukünftig elektronisch regelt.
Durch die gewonnene Zeit beim Kassiervorgang, können wir unserem Anspruch an Kundenbetreuung und -beratung in Zukunft noch besser gerecht werden. Darüber hinaus bietet das neue Zahlungssystem eine erhöhte Sicherheit: Ohne Bargeld vor Ort verringert sich das Risiko von Diebstahl und Verlust. Die AWR-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen dann kein Bargeld mehr verwalten, was potenzielle Sicherheitsprobleme minimiert.
Achtung: Auf den AWR-Wertstoffhöfen in Bordesholm und Hohenwestedt gibt es keinen Kassenautomaten, dennoch ist auch hier ausschließlich bargeldlose Zahlung am EC-Terminal möglich.
So funktioniert´s
→ Bei Einfahrt auf einen unserer AWR-Wertstoffhöfe wird Ihr Kfz-Kennzeichen gescannt und als digitaler Account angelegt.
→ Anschließend werden die Abfälle wie gewohnt von unserem Personal nach Kategorien erfasst und die Entgelte für Kostenpflichtiges auf Ihren digitalen Account gebucht.
→ Nach dem Abladen der Abfälle in den angewiesenen Container bezahlen Sie die fälligen Entgelte bequem am Kassenautomaten, indem Sie ihr Kfz-Kennzeichen auswählen. Die Bezahlung erfolgt bargeldlos mit Giro- oder Kreditkarte, mit Ihrem Smartphone oder der Smartwatch - und ohne Wartezeit auf Ihr Wechselgeld.
→ An der Ausfahrtsschranke wird Ihr Kfz-Kennzeichen erneut gescannt und die Schranke öffnet sich, wenn keine Belastungen mehr auf Ihrem digitalen Account zu verzeichnen sind.
→ Da der Schutz Ihrer persönlichen Daten bei uns oberste Priorität hat, steht die Datenerfassung im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Noch Fragen?
Weitere Informationen zur bargeldlosen Bezahlung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unserem FAQ.
Konnte Ihre Frage nicht beantwortet werden, hilft Ihnen gerne unser Kundenservice Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 17:00 Uhr und Freitag von 07:30 bis 15:00 Uhr unter 04331 – 345 123 oder service@awr.de.
Die Benutzungsordnung der AWR-Wertstoffhöfe sowie die Regelungen zur Datenverarbeitung (Abfallwirtschaftssatzung) finden Sie hier.