Altglas

Was haben leere Spirituosen, Weinflaschen, Parfümflakons, Marmeladengläser und Gläser mit Gewürzgurken gemeinsam? Sie gehören in den Glascontainer!
Bei der Entsorgung von Glas ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob es sich um „Verpackungen“ handelt oder um "anderes Glas", wie zum Beispiel zerbrochene Trinkgläser oder Fensterscheiben.

Nur leere Flaschen und Gläser gehören in den Glascontainer! Diese sind flächendeckend im Kreisgebiet aufgestellt und treten immer im Doppelpack auf: einer ist für Weißglas, der andere für Buntglas. Bitte achten Sie beim Einwurf auf die korrekte Trennung.

Gut zu wissen
Im Kreis Rendsburg-Eckernförde sind an etwa 350 Standorten Glascontainer aufgestellt. Tendenz: steigend!

Das gehört in den Container

Ausschließlich Verpackungsglas (Flaschen, Gläser) dürfen in die Container geworfen werden. Andere Glassorten, etwa Fenster oder Trinkgläser, Autoscheiben oder Ceranfelder sind anders zusammengesetzt und haben einen anderen Schmelzpunkt. 

  • Einwegflaschen
  • Konservengläser
  • Parfümflakons
  • Wein- und Spirituosenflaschen

Infothek
Weitere Informationen zu Themen wie Abfalltrennung, Abfallvermeidung, Kompost sowie unsere Preislisten finden sie in der Infothek zum Download. 

Das gehört nicht in den Container

Andere Glassorten (Fenster etc.) können Sie auf jedem AWR-Werstoffhof entsorgen. Kleinerer Bruch (Trinkgläser, Schüsseln usw.) gehört in die Restabfalltonne. Mit ihrem höheren Schmelzpunkt erschweren diese Glassorten den Recyclingprozess ganz erheblich. 

  • Blumenvase, Bleiglas, Glaskeramik (➜ Restabfall)
  • Cerankochfeld (➜ Wertstoffhof)
  • Draht- oder Flachglas (➜ Wertstoffhof)
  • Geschirr, Steingutflaschen, Porzellan, Keramik (➜ Restabfall)
  • Glühbirnen (➜ Restabfall)
  • Kunststoffflasche (➜ Gelbe Tonne)
  • Leuchtstoffröhren (➜ Wertstoffhof)
  • Spezialglas wie Bleikristall oder Laborglas (➜ Restabfall)
  • Spiegel- oder Fensterglas (➜ Wertstoffhof)