Elektroschrott

Seit März 2006 schreibt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz die getrennte Sammlung von Elektroaltgeräten vor. So sollen Rohstoffe zurückgewonnen und die Schadstoffbelastung im Restabfall minimiert werden.

Viele Elektrogeräte enthalten Schwermetalle und giftige Substanzen wie Blei, Quecksilber oder Polychlorierte Biphenyle (PCB), die nicht in den Verbrennungsanlagen landen dürfen, aber auch wertvolle Rohstoffe wie Gold und Kupfer, die recycelt werden können.

Generell gilt: alle Geräte, die zum Elektroschrott gehören, müssen dem Recycling zugeführt werden. Alle Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, ihre elektrischen Geräte getrennt vom Restabfall zu sammeln. Auch kleine Geräte wie Mixer, Föhne oder Rasierapparate dürfen nicht im Restabfallbehälter landen.

Wohin mit Elektroschrott?

Elektroaltgeräte können kostenfrei auf unseren AWR-Wertstoffhöfen abgegeben werden. Für die haushaltsnahe Entsorgung von Elektrokleingeräten stehen im Kreisgebiet Elektrokleingeräte-Container bereit. Die Standorte der Container finden Sie hier und in unserer AWR-App

Auch Einzelhändler sind zur Rücknahme verpflichtet. Kleine Elektrogeräte, wie z. B. Handys oder Toaster, können unabhängig vom Neukauf eines Produktes abgegeben werden. Dies gilt auch für Produkte, die vorher nicht in diesem Laden oder derselben Kette gekauft wurden. 
Wichtig: Die Kantenlänge darf nicht mehr als 25 cm betragen und es dürfen nicht mehr als drei Geräte sein. Möchten Sie gerne ein größeres Elektrogerät entsorgen, muss ein entsprechender neuer Artikel gekauft werden.

Elektrokleingeräte-Container

Gedacht sind die Elektrokleingeräte-Container für Geräte bis zur Größe eines Staubsaugers. Typische Kandidaten sind Toaster, Computertastaturen und -mäuse, Festplatten, Haartrockner, aber auch elektrische Werkzeuge oder Schreibtischleuchten mit LEDs sowie Spielzeug.

Was darf nicht in die Container?
Alles, was im Container Giftstoffe freisetzen oder Feuer verursachen könnte, darf verständlicherweise dort nicht hinein. Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen können leicht zerbrechen und die in ihnen enthaltenen giftigen Gase verströmen. Bitte bringen Sie solche Leuchtmittel weiterhin zu einem AWR-Wertstoffhof. Akkus, besonders die leistungsstarken Lithium-Exemplare, geraten bei mechanischer Zerstörung leicht in Brand. Deshalb entnehmen Sie bitte Akkus aus Elektrogeräten und geben Sie diese bei einer Batteriesammelstelle ab. Sammelboxen für Batterien und Akkus stehen überall dort, wo Sie Batterien auch kaufen können und auf den AWR-Wertstoffhöfen. Ist ein Akku im Gerät fest verbaut, können Sie ihn darin belassen; er ist so gut genug gegen Zerstörung geschützt.

Wichtig: Handys und Monitore gehören nicht in den Container, sondern können im Einzelhandel oder auf dem AWR-Wertstoffhof abgegeben werden.

Bitte beachten!
Elektroaltgeräte, bei denen die Kabel fehlen oder Elektronikteile herausgenommen wurden, werden nicht kostenfrei angenommen. Sie gelten als sperriger Abfall und sind kostenpflichtig.