Sperrmüll

Sperrmüll ist nur das, was man in die Restmülltonne werfen würde, wenn es denn hineinpasste. Praktisch heißt das: Nur, was man an Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen bei einem Umzug mitnehmen würde, was nicht fest mit dem Haus verbunden ist und nicht vorwiegend aus Metall besteht gilt als Sperrmüll. Auch Elektrogeräte gehören nicht zum Sperrmüll. 

Sperrige Abfälle oder Sperrmüll?

Große Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände gelten als Sperrmüll. Alles andere gilt als „sperrige Abfälle“ und kann auf den AWR-Wertstoffhöfen gegen Entgelt abgegeben werden. Was fest im Haus verbaut ist, gilt als „Bauabfall“ und gehört ebenso auf den AWR-Wertstoffhof.

Nicht verwertbare Kleinteile, auch in großen Kartons oder Tüten gesammelt, sind kein Sperrmüll und gehören in die Restabfalltonne. Wenn die Tonne voll ist, gibt es für Kleinteile die AWR-Restabfallsäcke bei unseren Verkaufsstellen oder auf den AWR-Wertstoffhöfen.

Alle Teile des Sperrmülls müssen nach Abfallart getrennt bereitgestellt werden:
1. Holz (z.B. Stühle, Regale, Schränke, Tische)
2. Restspermüll (z.B. Koffer, Matratzen, Kratzbäume, Strandkörbe (zerlegt))

Wird nicht sowieso alles wieder zusammengeworfen?
NEIN! Am Tag des Sperrmülls sind zwei verschiedene Müllfahrzeuge unterwegs, um die bereitgestellten Abfälle getrennt voneinander einzusammeln. Darum ist es wichtig, Holz getrennt von Restsperrmüll bereitzustellen. 

Definition Sperrmüll
Sperrige, große Gegenstände aus dem privaten Haushalt, die
…wegen ihrer Größe nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Restabfalltonne passen,
…so schwer sind, dass sie nicht über die Restabfalltonne entsorgt werden können,
…von zwei Personen von Hand zu verladen sind,
…ein Maximalgewicht von 70 kg nicht überschreiten.

Das gehört zum Sperrmüll

  • Tische & Stühle
  • Sofas
  • Schränke
  • Bettgestelle (nicht aus Metall) & Matratzen
  • Katzenkratzbäume
  • Teppiche
  • Koffer
  • sperrige Spielgeräte

Infothek
Weitere Informationen zu Themen wie Abfalltrennung, Abfallvermeidung, Kompost sowie unsere Preislisten finden sie in der Infothek zum Download. 

Das gehört nicht zum Sperrmüll

  • Elektrogeräte (➜ AWR-Wertstoffhof oder Elektrokleingeräte-Container)
  • Große Möbelteile mit eingebauten Akkus (z.B. Liegesessel) (➜ AWR-Wertstoffhof)
  • Altmetallteile (z.B. Fahrräder) (➜ AWR-Wertstoffhof)
  • Markisen (➜ AWR-Wertstoffhof)
  • Toiletten (➜ AWR-Wertstoffhof)
  • Waschbecken (➜ AWR-Wertstoffhof)
  • Fensterrahmen (➜ AWR-Wertstoffhof)
  • Türen (➜ AWR-Wertstoffhof)
  • Zaunelemente (➜ AWR-Wertstoffhof)
  • Autoreifen und Felgen (➜ AWR-Wertstoffhof)
  • Kleidung (➜ Altkleidercontainer)
  • kleinteilige Abfälle in Säcken (➜ Restabfall)